Hat die Strafverfolgung von Google Shopping Einfluss auf ihre Online Marketing Strategie?

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Das Google eine massive Strafe von über 2.4 Millarden Euro von der EU für den Missbrauch seiner Machtposition im Online Shopping eingefahren hat, war in den letzten Tagen nur schwer zu ignorieren – wegen der Rekordsumme war die Nachricht das Thema auf allen Kanälen. Noch nie zuvor hat die Europäische Kommission ein anderes Unternehmen mit einer solchen Summe bestraft.

Im Jahr 2008 startete Google seinen neuen Google Shopping Service – eine große Chance für Webshops, ihre Produkte bei Google aufzulisten. Einzelhändler konnten zahlen, um ihren gesamten Produktkatalog hochzuladen und ihre volle Produktstrecke online anzeigen zu lassen. Mit diesem Service konnten die Verbraucher leichter Produkte und Preise vergleichen.

Allerdings wird behauptet, dass diese Strategie auf der Dominanz von Google in der Online-Suchbranche und nicht auf einem fairen Wettbewerb basiert. Standardmäßig werden die Google Shopping-Ergebnisse an der Spitze angezeigt, während Preisvergleichsseiten und Konkurrenten im Durchschnitt auf Seite 4 der Suchergebnisse (nach Angaben der Europäischen Kommission) angezeigt werden. Diese gute Sichtbarkeit der Google Shopping-Ergebnisse sorgt für viel mehr Kunden und Klicks für Google – Konkurrenten bleiben die Händen gebunden. Die Kommission hat nun entschieden, dass diese bevorzugte Behandlung ihres eigenen Dienstes illegal ist und keinen fairen Wettbewerb ermöglicht.

Europäischer Einfluss

Google hat diesen Service in allen 13 EWR-Ländern eingeführt, in denen Google seinen Shopping-Service eingerichtet hat. Es begann in Deutschland und dem Vereinigten Königreich (Januar 2008). Dann hat Google diesen Dienst in Frankreich (Oktober 2010), Italien, Niederlande und Spanien (Mai 2011), Tschechien (Februar 2013) und Österreich, Belgien, Dänemark, Norwegen, Polen und Schweden (November 2013) eingeführt.

Von Anfang an hat Google Werbetreibenden bessere Platzierung gegen Bezahlung verschafft. Traffic auf Google Shopping hat sich in den letzten Jahren imens gesteigert, am deutlichsten in Großbritannien (45 mal) und Deutschland (35 Mal). Bei Google.com stieg der Traffic um den Faktor 29 an. Gleichzeitig sank der Traffic der Preisvergleichsseiten deutlich. In Frankreich zeigten einige konkurrierende Webseiten einen plötzlichen Rückgang von 80% auf 85%, in Großbritannien und Deutschland sogar bis über 90%. Eine Reihe von Konkurrenten haben sich von diesen Einschnitten erholt, jedoch keineswegs die gleichen Besucherzahlen wie vor der Einführung von Google Shopping.

Wer ist als nächstes dran?

Viele Konkurrenten wie die Preisvergleichsseiten Touslesprix (Frankreich), Guenstiger.de (Deutschland) und Idealo (Großbritannien) werden mit der auferlegten Bestrafung für Google zufrieden sein, aber noch ist es zu früh, um aufzuatmen. Google hat 90 Tage, um die Anforderungen der EU zu erfüllen, und sie haben dem Urteil bereits wiedersprochen. Es könnte ein erster Schritt für einen langfristigen Rechtsstreit sein, da es bei dieser Strafe nicht nur darum geht, wie Google Produktergebnisse präsentiert, sondern auch wie Online „Suche“ europaweit funktioniert. Das öffnet auch Türen für andere Unternehmen wie Yelp, die nicht damit einverstanden sind, wie Google Restaurant Bewertungen von Konkurrenten präsentiert.

Wir sind sehr gespannt, was Google tun wird. Diese Entwicklungen können große Konsequenzen für die Suche in Europa haben, und besonders die nächsten 90 Tage versprechen sehr interessant für die Zukunft des Onlineshoppings zu werden!

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